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Einlage,Finanzierung

Sachverhalt: - In Deutschland ansässiger und unbeschränkt steuerpflichtiger Mandat hat in die Kapitalrücklage seiner GmbH T€ 400 eingezahlt, um diese zu entschulden. Von den T€ 400 hat er T€ 300 über einen privaten Kredit finanziert. - Mandat ist 100% Gesellschafter und hält die Anteile im Privatvermögen - Die Optierung zum Teileinkünfteverfahren ist erfolgt. - Die GmbH wurde inzwischen im Handelsregister gelöscht Fragen 1. Können die Zinsen aus dem Kredit, der für die Finanzierung der Einlage verwendet wurde, als laufende § 17 EStG Werbungskosten angesetzt werden, ob erhöhen diese die Anschaffungskosten der GmbH Beteiligung im Privatvermögen 2. Können die Zinsen aus dem Kredit, der für die Finanzierung der Einlage verwendet wurde, nach Löschung der Gesellschaft als nachlaufende § 17 EStG Werbungskosten angesetzt werden?
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