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Darlehen,Rangrücktritt,Vereinbarung

Ich habe eine buchmäßig überschuldete GmbH (Kapitalfehlbetrag Handelsbilanz 500 T€), die ein Darlehen (410 T€) durch einen atypisch stillen Gesellschafter (IFH) mit folgender Rangrücktrittsformulierung erhalten hatte: „Im Insolvenzfall stehen die Ansprüche von IFH auf Rückzahlung der Einlage gemäß Ziffer 2.3 und auf die weiteren etwa noch ausstehenden Forderungen gemäß Ziffer 7 im Range des § 39 Abs. 2 InsO. Im Verhältnis zu etwaigen Forderungen der Gesellschafter, die auf gleicher Rangstelle stehen, gehen die Ansprüche von IFH vor. Der Insolvenzfall gilt als eingetreten, wenn hinsichtlich des Vermögens von BN das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde.“ Handelsrechtlich wird dieses als Verbindlichkeit ausgewiesen. 1. Ist dieses Darlehen in der Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen (§ 5 Abs. 2a EStG)? 2. Falls ja, wäre das nicht sogar von Vorteil, da im Fall eines (bisher nicht beabsichtigten) Gesellschafterwechsels der Verlustentfall nach § 8c KStG geringer ausfiele?
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