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Einkommensteuer,Kapitalertragsteueranmeldung,Kapitalertragsteuerbescheinigung

Meine Mandantin, die R GmbH, hat mit Datum vom 05.12.2021 beschlossen, den Jahresüberschuss 2020 teilweise auszuschütten. Die Zahlung erfolgte am 04.01.2022. Ist es richtig, dass die Kapitalertragsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 erstellt wird? Muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Gewinnausschüttungsbeschluss und Zahlung bzw. Kapitalertragsteuererklärung bestehen? Ist dieser noch gegeben?
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