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Einkommensteuer,Forderungsabschreibung,vGA

Gesellschafter-Geschäftsführer der Q-GmbH ist Herr R. Herr R ist Mehrheitsgesellschafter der Q-GmbH. Die Q-GmbH hat Herrn R laufend, über viele Jahre, Darlehen gewährt. Private Ausgaben für Herrn R wurden von der Q-GmbH bezahlt. Die entsprechenden Auszahlungen wurden auf ein sog. Verrechnungskonto (Darlehenskonto), dass quasi als Kontokorrentkonto geführt wurde, gebucht. Für dieses Kontokorrentkonto gibt es einen schriftlichen Vertrag mit fremdüblichen Zinsen. Sicherheiten musste Herr R nicht leisten. Zwischenzeitlich ist die Darlehensforderung gegenüber Herrn R auf ca. 212 T€ angewachsen. Das Darlehen und die Zinsaufwendungen wurden bei Herrn R steuerlich nicht berücksichtigt. Die Q-GmbH soll nun liquidiert werden. In diesem Zuge stellte sich heraus, dass Herr R mehr oder weniger vermögenslos ist und die Verbindlichkeit an die GmbH gar nicht begleichen kann. In der GmbH ist kein weiteres Vermögen enthalten. Der Bilanzgewinn beträgt auch ca. 212 T€. Frage: 1. Kann die Forderung gegenüber Herrn R bei der GmbH wegen Wertlosigkeit gewinnmindernd abgeschrieben werden? 2. Wenn ja, welche Konsequenzen/Folgen hat diese Forderungsabschreibung sowohl bei der Q-GmbH als auch bei Herrn R? 3. Gibt es eine andere Lösung, um das Problem zu lösen?
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