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Abgeltungsteuer,§ 17 EStG

Wir hatten beantragt, dass die Abgeltungsteuer geltend gemacht wird. Das Finanzamt berechnet das Teileinkünfteverfahren. Die Begründung: Gemäß § 20 Abs. 8 S. 1 EStG ist geregelt, das Absätze 1, 2 und 3 den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind (Subsidaritätsklausel). Deswegen ginge keine Abgeltungsteuer, ist das richtig? Wann ginge dann überhaut die Abgeltungsteuer?
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