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Darlehen,Verzicht,Darlehensausfall

An einer GmbH sind zunächst die Gesellschafter A zu 50 %, B zu 25 % und C zu 25 % beteiligt. Vor mehr als zehn Jahren haben alle Gesellschafter Darlehen an die GmbH in unterschiedlicher Höhe gegeben. Verträge liegen – vermutlich – nicht vor. Die Darlehen wurden vom Vorberater in den Jahresabschlüssen verzinst. Die Zinsen wurden nie ausgezahlt, nicht mitverzinst und die Darlehen nicht getilgt. Im Jahr 2022 verkaufen die Gesellschafter B + C ihre Anteile an A. Nach Abtretung der Anteile soll ein Darlehensverzicht erfolgen gegen Abstandszahlungen von je 50 T€. Faktisch wäre eine Rückzahlung der Darlehen akut nicht möglich, insgesamt ca. 300 T€. Wären B + C im Moment des Verzichts noch Gesellschafter, läge doch in Höhe des Teilwerts der Darlehen eine verdeckte Einlage in das steuerliche Einlagenkonto und somit ein Schenkung an A vor. Bei nicht möglicher Rückzahlung wäre der Teilwert 0 €, Schenkung somit 0 €. Der verzichtete Restbetrag wäre als Ertrag zu buchen. Bei einer Abstandszahlung = Teilrückzahlung müsste ja der Teilwert der tatsächlichen Rückzahlung entsprechen, also je 50 T€? Wie wäre dann in diesem Fall der Teilrückzahlung zu verfahren? Die Variante in diesem Fall wäre dann wie bereits beschrieben. B + C verzichten erst nach Ausscheiden aus der Gesellschaft (teilweise) auf die Darlehen. Kommt dann überhaupt eine verdeckte Einlage der ehemaligen Gesellschafter in Betracht?
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