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Lebensversicherung,Todesfall,Kapitalertragsteuer

Bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung 2020 für unsere Mandantin stehen wir vor folgender Fragestellung, um deren Klärung ich Sie hiermit bitten möchte: Die Mandantin erhielt nach dem Tod ihres Mannes eine Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung ihres Mannes i.H.v. 300 T€. Hiervon wurden von der Versicherungsgesellschaft Kapitalertragsteuer und SolZ einbehalten. Meines Erachtens ist es doch so, dass bei einer Lebensversicherung die Leistung im Todesfall nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegt. Aus diesem Grund erschließt sich mir auch nicht, warum die Versicherungsgesellschaft den Einbehalt vorgenommen hat. Daher würde ich diesen Abzug nun wieder bei der ESt-Erklärung der Mandantin geltend machen.
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