Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vollausschüttung,Steuerliches Einlagekonto,Kapitalertragsteuer

Gesellschafter einer GmbH hat im Jahr 2016 600.000 € in eine Kap-Rücklage gezahlt. Im Jahr 2018 hat er diese aufgelöst und die GmbH hat ihm die 600.000 € zurückgezahlt, ohne KapSt einzubehalten. Das variable Kapital betrug jedoch 1.000.000 € und somit hat die AP festgestellt, dass die Verwendungsreihenfolge nicht eingehalten wurde, und setzt einen entsprechenden Betrag im ESt-Bescheid als Einkünfte an, die GmbH hingegen muss die KapSt nicht abführen. Im Jahr 2019 hat die GmbH aufgrund einer Umwandlung in eine KG eine Vollauschüttung vorgenommen, somit wurde zu viel KapSt angemeldet. Ist die KapSt-Anmeldung zu korrigieren oder muss der Gesellschafter nur weniger selber versteuern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen