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Kapitalrückzahlungen,Drittland

Mandantin A (Schweizer Staatsbürgerin) ist im November 2020 mit ihrem Mann nach Deutschland gezogen. Sie ist somit unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. A ist an einer Schweizer AG beteiligt. Sie erhält hier jährlich eine Ausschüttung, welche sich aus einer Dividende (3/4) und einer Kapitalrückzahlung (1/4) zusammensetzt. In der Schweiz ist die Kapitalrückzahlung steuerfrei. Ist diese Kapitalrückzahlung auch in Deutschland steuerfrei? Rein systematisch würde es sich ja um eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagenkonto handeln. Entsprechende Feststellungen werden in der Schweiz jedoch nicht geführt. Zudem wäre das steuerliche Einlagekonto auch erst nachrangig zu entnehmen?
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