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§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.,Auszahlung aus einer Rentenversicherung mit fondsgebundener Kapitalanlage

Es geht um die Frage, ob es steuerlich günstiger ist, die Auszahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung in Form einer Einmalzahlung zu erhalten oder diese zu verrenten. Es handelt sich um einen Vertrag mit Beginn 01.04.2001. Geburtsdatum des Versicherungsnehmers und der versicherten Person ist der 16.11.1978. Auszahlung soll am 01.04.2022 sein. Aufschubzeit und Beitragszahlungsdauer sind jeweils 21 Jahre. Unseres Erachtens wäre die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung komplett steuerfrei. Bei einer Verrentung würde ein Ertragsanteil von in diesem Fall 35 % versteuert werden. Steuerlich günstiger wäre somit die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung. Wir hätten gerne Ihre Expertise, um unsere steuerliche Würdigung zu überprüfen. Haben wir evtl. etwas übersehen, benötigen Sie noch weitere Angaben?
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