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Vermögensverwaltende Personengesellschaften,§ 20 EStG,Abgeltungsteuer und Ausnahme bei Vertragsbeziehungen (einander nahestehende Personen)

Zwei unterschiedliche Familien haben jeweils eine GmbH & Co. KG (I und II) gegründet, die vermögenverwaltend tätig sind, weil die KGs Immobilienvermögen verwalten. An den GmbH & Co. KGs sind jeweils die Eltern und die minderjährigen Kinder beteiligt. Die beiden KGs haben gemeinsam eine weitere GmbH & Co. KG III gegründet mit jeweils 50 % Beteiligung, diese KG III hat wiederum eine Immobilie gekauft und vermietet diese. Somit ist auch diese KG III vermögenverwaltend tätig. 1. Die KGs I und II haben der KG III jeweils Darlehen in Höhe von 100.000 € gegeben. Für die KG III stellen die gezahlten Zinsen einen abzugsfähigen Aufwand dar. Wie werden die Zinserträge auf der Ebene der KG I und II besteuert und wie wirken sich diese Zinserträge in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen der beteiligten natürlichen Personen aus? Werden diese mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert? 2. Es wird des weiteren überlegt, eine Vorabausschüttung von der KG III an die KG I und II zu tätigen. Wie erfolgt hier die Besteuerung bei den KGs I und II sowie in den Einkommensteuererklärungen der jeweiligen natürlichen Personen?
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