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steuerliches Einlagekonto,Kapitalrücklage,Kapitalertragsteuer

Die A GmbH erwirbt im März 2021 15 % ihres Stammkapitals von insgesamt 25.000 €. Der Kaufpreis beträgt 200.000 €. Im August 2021 werden die Anteile für 500.000 € veräußert. Der steuerfreie Veräußerungsgewinn von 300.000 € wird in die freie Rücklage eingestellt. Frage: Die Gesellschafter wollen die freie Rücklage (steuerliches Einlagekonto) im August 2022 an die Gesellschafter ausschütten. Da es sich um eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto handelt, unterliegt diese Ausschüttung mangels bisheriger steuerpflichtiger Behandlung der Kapitalertragsteuer?
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