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§ 17 EStG,Kapitalrücklage,Anschaffungskosten

Ein Steuerpflichtiger ist mit 40 % an einer GmbH beteiligt. Mit der Einlage hat der Steuerpflichtige zusätzlich eine Kapitalrücklage von 475.000 € einbezahlt. Nun stellen sich im Hinblick auf § 17 EStG folgende Fragen: 1. Die Gesellschaft gerät in Insolvenz, die Beteiligung geht in den Verlust nach § 17 EStG. Wie sieht es mit der Kapitalrücklage aus, zählt diese auch zum Kapital nach § 17 EStG und kann ein Verlustausgleich erfolgen mit anderen Einkünften? 2. Die Gesellschaft führt eine Kapitalerhöhung durch und der Steuerpflichtige nimmt an dieser Erhöhung nicht teil. Dadurch vermindert sich sein Anteil auf 10 % der ursprünglichen Beteiligung. Wie sieht dann die Berechnung des Verlusts nach § 17 EStG aus?
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