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Bescheinigung,Zinserträge,§ 90 Abs. 2 AO

Der Vater meines Mandanten (beide unbeschr. einkommensteuerpfl. in Dtl.) hat im August 2008 für meinen Mandanten eine Lebensversicherung bei der Schweizer S abgeschlossen. Im Mai 2017 hat mein Mandant diese Versicherung gekündigt und sich auszahlen lassen. Die LV hat nur den Auszahlungsbetrag mitgeteilt, nicht die Untergliederung in Zins- und Beitragsanteil. Die Auszahlung war nicht höher als die eingezahlten Beiträge. Auch wurden die Beitragszahlungen weder von meinem Mandanten noch von seinem Vater als Sonderausgaben geltend gemacht. Nun erfolgte die Mitteilung des deutschen FA, dass dieser Auszahlungsbetrag zu versteuern wäre. Meines Erachtens ist es nur eine Beitragsrückzahlung und nicht einkommensteuerpflichtig. Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen?
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