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Zusammenveranlagung,§ 26b EStG,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Sparerfreibetrag

Ein Ehepaar wird gemeinsam veranlagt. Ehemann und Ehefrau haben jeweils eine andere Bank. Die Ehefrau erzielt bei Bank 1 Gewinn und der Ehemann bei Bank 2 Verluste. Die Bank 1 der Ehefrau stellt eine Bescheinigung über positive Kapitalerträge aus. Die Bank 2 des Ehemanns stellt eine Bescheinigung über noch nicht verrechnete vortragsfähige Verluste aus. Alles erfolgte im selben Kalenderjahr. Können die Verluste des Ehemanns, welche durch Bank 2 bescheinigt wurden, im selben Jahr mit den Gewinnen der Ehefrau aus Bank 1 (ebenfalls bescheinigt) im Rahmen der Zusammenveranlagung verrechnet werden?
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