Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit 2021 sind Verluste aus dem CFD-Handel nur noch in Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus dem CFD-Handel verrechenbar (§ 20 (6) S. 5 EStG). Meine Mandantin ist nun aber eine GmbH & Co. KG mit einem gewöhnlichen gewerblichen Geschäftsbetrieb (Maschinenhandel). Im Jahr 2021 hat sie überschüssiges Kapital im CFD-Handel angelegt und damit Gewinne (ca. 300.000 €) und Verluste (ca. 100.000 €) erzielt. Fragen: 1. Gilt das Verlustverechnungsverbot über 20.000 € auch hier (u.E. nein, da hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt werden)? 2. Es wurden mehrere tausend Trades durchgeführt, kann das Finanzamt hier notwendiges Privatvermögen unterstellen und die Spekulation den Gesellschaftern zuordnen (Entnahme aus dem Betriebsvermögen)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen