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Abgeltungsteuer,Ausnahmen vom Abgeltungsteuersatz,Beteiligungsgrenze,§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG

Sachverhalt: Die natürliche Person A ist zu 70 % an der A-GmbH beteiligt und hält diese Beteiligung in ihrem Privatvermögen. Die A-GmbH ist weiter zu 50 % an der AB-GmbH beteiligt. A möchte sich nun im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung an der AB-GmbH beteiligen. A erzielt hieraus wohl unstreitig Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Unterliegen diese Einkünfte dem gesonderten Steuertarif gemäß § 32d Abs. 1 EStG oder kommt hier der progressive Einkommensteuertarif gem. § 32d Abs. 2 EStG zur Anwendung?
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