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§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG,Zuwendungen an Destinatäre,unmittelbarer oder mittelbarer Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten

Folgende Frage kam auf: Wie werden die Zuwendungen der Familienstiftung an die Begünstigten/Destinatäre besteuert? Gibt es eine genaue Definition für den unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung? Ist es richtig, dass nur aus den laufenden Erträgen zugewendet werden darf?
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