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Lebensversicherung,Altvertrag,Kapitalerträge

Der Vater unseres Mandanten sparte seit 2002 monatlich je 50 € in einer fondsgebundenen Lebensversicherung für seine beiden Enkeltöchter für deren Ausbildung. Da die Kinder im Jahr 2002 noch minderjährig waren, wurden die Verträge auf den Vater (unseren Mandanten) abgeschlossen. Versicherungsnehmer war unser Mandant, die Versicherten jeweils seine Kinder. Im Jahr 2017 hatte die älteste Tochter zwecks Studium über den Vertrag verfügt. Die Versicherung wurde von dem Vater gekündigt und das Geld (8.000 €) aus dem Rückkauf an die Tochter ausgezahlt. In dem Auszahlungsbetrag waren gem. der Mitteilung des Versicherungsanbieters Kapitalerträge im Sinne des § 43 I S. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 20 I Nr. 6 EStG in Höhe von 3.400 € enthalten. Sind diese Kapitalerträge von unserem Mandanten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2017 zu versteuern oder von seiner Tochter?
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