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Veräußerungsgewinn,Ersatzbemessungsgrundlage,fehlende Anschaffungskosten

Es geht um die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn die Anschaffungskosten nicht bekannt sind. Der Mandant ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Aus einer früheren Tätigkeit in der Schweiz hält er Mitarbeiteraktien an einer Schweizer AG. Diese wurden damals teils entgeltlich erworben und teils unentgeltlich zugeteilt, in diesem Fall erfolgte eine Versteuerung in Höhe der damaligen Kurswerte über die Schweizer Lohnabrechnung. Ein Teil der Aktien wird veräußert. Der Veräußerungsgewinn ist unstreitig in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Es liegen aber nur Unterlagen zum Veräußerungspreis i.H.v. rund 200.000 € vor. Die Höhe der Anschaffungskosten und die genauen Anschaffungsdaten lassen sich aufgrund von Depotüberträgen und Beraterwechseln in der Vergangenheit nicht mehr nachvollziehen. Wie sollte der Fall bei der Einkommensteuer-Veranlagung gelöst werden? Ist es möglich, die sog. Ersatzbemessungsgrundlage i.H.v. 30 % des Veräußerungspreises im Rahmen der Veranlagung als Veräußerungsgewinn anzusetzen? Oder gilt die Regelung nur beim Kapitalertragsteuerabzug durch die Banken? Kann das Finanzamt ggf. den gesamten Veräußerungspreis als Gewinn ansehen, wenn keine Anschaffungskosten nachgewiesen werden können?
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