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Abgeltungsteuer,Tarif

Unser Mandant, Herr J.H., ist zu 100 % Anteilseigner einer Holding-GmbH. Diese Holding-GmbH ist wiederum zu 100 % Anteilseigner an der H-GmbH. Herr J.H. gewährt der H-GmbH ein Darlehen und erhält dafür Zinsen von der H-GmbH. 1) Unterliegen die von der H-GmbH an Herrn J.H. gezahlten Zinsen der Abgeltungsteuer oder der tariflichen Besteuerung? 2) Zu welchem Zeitpunkt sind die Zinsen bei Herrn J.H. zu versteuern? Bei Fälligkeit oder erst bei tatsächlichem Zufluss? Herr J.H. ist ja kein Gesellschafter der H-GmbH. 3) Ist Herr J.H. eine nahestehende Person i.S.d. § 32d EStG?
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