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§ 17 EStG,Veräußerungsverluste,Schenkung

Ein Mandant hat insgesamt 1,5 % der Aktien einer börsennotierten AG wie folgt erworben. Im Jahr 2015: 0,5 % Kaufpreis 100 T€ Im Jahr 2016: 0,6 % Kaufpreis 80 T€ Im Jahr 2019: 0,4 % Kaufpreis 70 T€ Im Jahr 2021 beträgt der Wert der gesamten Aktien nur noch 10 T€. Die Gesellschaft ist insolvent, die Aktien werden aber noch an inländischen Börsen gehandelt. Unser Mandant beabsichtigt, das gesamte Aktienpaket im Jahr 2021 an seine Tochter zu verschenken. Schenkungssteuer: Bewertung mit Kurswert 10 T€ Einkommensteuer: Verkauf durch die Tochter Anfang 2022 für unterstellt 10 T€; Verlust § 17 bei der Tochter im Jahr 2021 = 240 T€, davon 60 % x Steuersatz 40 % = Steuervorteil 57 T€. Fragen: Stimmen Sie dem zu oder sehen Sie einen Grund, warum die latente Steuerersparnis bei der Schenkungsteuer erfasst werden könnte? Oder wird hier eventuell eine Veräußerung unseres Mandanten unterstellt (damit der Steuervorteil nicht übertragen wird)? Würde dies bei einer Schenkung an einen befreundeten Dritten anders gesehen? Wenn unser Mandant dieses Aktienpaket im Jahr 2021 (vor Ablauf der Fünfjahresfrist) des § 17 (2) S. 5b EStG selbst verkaufen würde, würde der Erwerb aus dem Jahr 2015 steuerlich nicht wirksam sein (nicht einmal nach § 20 (2) EStG). Stimmen Sie zu?
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