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verdeckte Gewinnausschüttung

Vorgeschichte: Im Dezember 2020 wurden zwei GmbHs (KL u. KB) auf eine dritte GmbH (WH) verschmolzen. Gesellschafter der aufnehmenden GmbH sind drei Söhne. Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind ein Sohn und der Vater. Der Geschäftsbetrieb einer untergegangenen GmbH (KL) wurde an eine andere GmbH (KM) verpachtet. Es handelt sich hier im Wesentlichen um den Kundenstamm. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der pachtenden KM-GmbH ist der Vater. Die Verschmelzung der KL auf die WH erfolgte rückwirkend zum 1.1.2020. Die WH als Rechtsnachfolgerin der KL verpachtete den Geschäftsbetrieb der KL GmbH mit Wirkung ab dem 1.1.2020 an die KM GmbH. Die Pachtzahlungen betragen jährlich 42.000 €. Die KL-GmbH hatte zum Zeitpunkt der Verschmelzung eine Bilanzsumme von 988.886,98 €. Im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens betrug der Wert der Anteile zum 1.1.2020 636.171 €. Frage: Der Geschäftsführer der KM-GmbH (Vater) beabsichtigt nun, den Pachtvertrag zu kündigen. Der Kundenstamm soll natürlich weiter genutzt werden. Der Pachtvertrag ist abgeschlossen für den Zeitraum 1.1.2020–31.12.2024 mit einer Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren. Ich sehe hier Probleme, da bis Ende 2022 nur 126.000 € Pacht gezahlt wird. Handelt es sich hier um eine verdeckte Gewinnausschüttung der WuH? Oder welche Konsequenzen treten sonst ein?
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