Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 Abs. 6 EStG,§ 32 d Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 EStG,Aktienveräußerungsverluste,Gewinnausschüttungen

Anfrage zur Verlustverrechnung bei einer Gewinnausschüttung: Mein Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er ist als Gesellschafter-Geschäftsführer mit 74 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Auf Privatebene erlitt er folgende vortragsfähige Verluste, die zum 31.12.2020 gesondert über die Einkommensteuer festgestellt wurden: Verbleibender Verlustvortrag wird nach § 10d (4) EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) auf 330.000 € festgestellt, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) werden auf 25.000 € festgestellt. Die Kapitalgesellschaft, an der mein Mandant beteiligt ist, möchte eine Gewinnausschüttung beschließen. Dem Gesellschafter-Geschäftsführer sollen brutto 75.000 € ausgeschüttet werden. Hierauf führt die GmbH 18.750 € Kapitalertragsteuer und 1.031,25 € Solidaritätszuschlag ab. Der Nettobetrag in Höhe von 55.218,75 € wird meinem Mandanten ausgezahlt. Ist die Ausschüttung, die den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen ist, mit den festgestellten Verlustvorträgen verrechenbar? Wenn ja, in welcher Höhe?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen