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Kapitalertragsteuer,Rückforderung,unberechtigter Steuerabzug

Unser Mandant, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts, hat bei einer Bank Zinserträge aus Sparbriefen. Für diese Zinsen wurden von der Bank (trotz vorliegenden Freistellungsbescheids) Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Bank hat uns mitgeteilt, dass eine Änderung des Einbehalts der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2021 jetzt nicht mehr möglich ist. § 44b Abs. 2 EStG dürfte nicht einschlägig sein, da es sich nicht um Dividenden handelt. Hierzu stellt sich die Frage, wie die gemeinnützige Stiftung die Kapitalertragsteuer erstattet bekommt? Ist hierzu ggf. ein formfreier Antrag bei der Finanzverwaltung zu stellen?
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