Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 32d Abs. 2 Nr. 3 lit. b EStG,tarifliche Einkommensteuer,Schlussauskehr

Meine Mandantin Frau K ist zu 24,875 % an der P GmbH beteiligt. Es gibt drei weitere Gesellschafter mit je 24,875 % und einen Gesellschafter mit 0,5 % Beteiligung. Die P GmbH wurde von 2018 bis 2020 liquidiert und im Jahr 2020 kam es zu einer Schlussauskehr des verbliebenen Kapitals. Meine Mandantin Frau K ist bis 2017 Geschäftsführerin der P GmbH gewesen und dann als Liquidator bestellt worden. Reicht dies als maßgebliche Tätigkeit aus, um die Kapitalerträge aus der Schlussauskehr der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen