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Aktienveräußerungsverluste,Verlustbescheinigung

Mein Mandant hat im Jahr 2021 Verluste aus Aktien bei einem Kreditinstitut in Höhe von 44 T€ erzielt. Inklusive Vorjahre saldiert sich der Verlust aus Aktien auf 46 T€. Gewinne aus Aktienverkäufen bei anderen Kreditinstituten liegen wohl nicht vor. Ist es dennoch sinnvoll, eine Verlustbescheinigung bei dem Institut anzufordern? Muss diese explizit angefordert werden, wenn bei diesem Institut keine weiteren Kapitalerträge mehr erzielt werden?
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