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Darlehen,Kinder

Mein Mandant und seine Ehefrau haben den Vorbehaltsnießbrauch an drei Mehrfamilienhäusern. Die Häuser sind vor einigen Jahren auf die drei Kinder übertragen worden. Meine Mandanten versteuern die Mieteinnahmen und setzen alle Kosten einschl. der Zinsen ab. Die Darlehensverträge haben sie mit der finanzierenden Bank geschlossen. Die Absicherung erfolgt über die Grundbücher. Dort sind die Kinder als Eigentümer eingetragen. Es gibt eine neue Bank, die die Finanzierung übernehmen will. Diese möchte allerdings die Kinder als Darlehensnehmer in den Verträgen haben. Sind die Zinsen weiterhin abziehbar?
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