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Verlust nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG,Zeitpunkt,gesonderte Feststellung

Gibt es für die o.a. Verluste, die den Betrag von 20.000 € übersteigen, ein Verlustfeststellungsverfahren und wenn ja, welches Formblatt wird verwendet? Oder muss man selbst die 20.000 € jährlich von neuem ansetzen, bis der Verlust verbraucht ist? Hintergrund ist ein Verlust im Rahmen einer Anleihe, deren Gläubiger im Jahr 2020 Insolvenz angemeldet hat. Kann die Geltendmachung des Verlusts bereits im Jahr der Insolvenz oder erst dann, wenn die Quote feststeht, erstmalig erfolgen?
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