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Ausländische Kapitaleinkünfte,DBA,Anrechnung

Mandant lebt in Deutschland und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Gleichzeitig hat er einen Wohnsitz in den USA und wird dort als Resident geführt. Mandant gibt sowohl in Deutschland als auch in den USA eine Einkommensteuererklärung ab. Seine Zinseinkünfte und Dividenden resultieren allein aus dem amerikanischen Depot und werden in den USA versteuert. 1. Frage: Das deutsche Finanzamt verweigert die Freistellung gem. Art. 11 Abs. 1 DBA USA, obwohl die Zinserträge in den USA versteuert werden, ist das richtig? 2. Frage: Das Finanzamt erkennt die Quellensteuern gem. Art. 23 Abs. 3 DBA USA für die Dividenden nicht an, ist das richtig so?
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