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Liquidation,Auskehrung,Nennkapital

Der Liquidationszeitraum ist beendet, lt. Beschluss soll das Nennkapital zurückgezahlt werden und eine Schlussauskehrung erfolgen. Die Anteile der Kapitalgesellschaft befinden sich im Privatvermögen. Erläuterungen: 1.) Es wurde beschlossen, dass das Nennkapital beiden Gesellschaftern anteilsmäßig ausgekehrt werden soll. Zum Ende des Liquidationszeitraums wurde das Nennkapital dem steuerlichen Einlagenkonto zugeführt. Weitere Beträge befinden sich nicht im steuerlichen Einlagenkonto. 2.) Nach Beendigung aller Vorfälle soll auch die Schlussauskehrung anteilsmäßig erfolgen. Fragestellungen: zu 1.) Ist es korrekt, dass die Auskehrung des Nennkapitals steuerfrei erfolgt und weder auf der Gesellschafterebene Kapitalertragsteuer anfällt noch eine Besteuerung beim Anteilseigner erfolgt? Wie sieht es mit einer Versteuerung nach § 17 EStG aus? Die Gesellschafter haben bei Gründung lediglich das Nennkapital eingelegt. Es gab keine weiteren Anschaffungskosten oder Einlagen. zu 2.) Ist es richtig, dass die Schlussauskehrung der Kapitalertragsteuer unterworfen werden muss und Bezüge beim Anteilseigner nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG darstellen?
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