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Rückgängigmachung,Vorabgewinnausschüttung

Eine GmbH hat mit sehr hohen Gewinnen im Jahr 2020 aufgrund der Immobilienveräußerungen gerechnet und hat vorab 4 Mio. € Gewinnausschüttung für das Jahr 2020 beschlossen. Nun es kam leider anders, und der Gewinn war nur 2,9 Mio. €. Frage: Was passiert mit der zu viel gezahlten KESt auf der Gesellschafterebene? Negative Kapitaleinkünfte? Berücksichtigung in der ESt-Erklärung? Korrektur der Vorabausschüttung? Der Gesellschafter wird nun im Jahr 2021 oder 2022 eine Rückzahlung des zu viel entnommenen Betrags zahlen.
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