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Kapitalerhöhung,Gesellschaftsmitteln,französische Kapitalgesellschaft

Der Mandant hat ein Depot bei der Consorsbank. Er erhielt folgende Mitteilung: Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bezieht sich auf folgendes Wertpapier: Wertpapiername: AIR LIQUIDE INH. EO 5,50 WKN: 850133 Aktueller Bestand: 266,2 nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Verhältnis: 100 : 10 (Für 100 Ihrer Aktien erhielten Sie zusätzlich 10 neue Aktien.) Kapitalertrag 0,00 EUR abzgl. Kapitalertragsteuer 864,10 EUR abzgl. Solidaritätszuschlag 47,52 EUR abzgl. Kirchensteuer 77,76 EUR Ist der Steuerabzug korrekt? Die Kapitalertragsteuer bekommt der Mandant sicher im Rahmen der nächsten Steuererklärung zurück, da ja als Kapitalertrag 0,00 EUR ausgewiesen ist oder muss hier ein Antrag beim BZST erfolgen?
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