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Ersatzbemessungsgrundlage,Korrektur,Abgeltungswirkung

Bei unserem Mandanten wurde beim Verkauf von Investmentfonds aufgrund fehlender Anschaffungskosten die Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Veräußerungspreises) angesetzt. Besteht im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung eine Verpflichtung, die tatsächlichen Anschaffungskosten zu ermitteln und somit die Besteuerung richtigzustellen, wenn dies für den Mdt. zu einem ungünstigeren Ergebnis führt, d.h. die Anschaffungskosten geringer waren und sich somit ein entsprechend höherer stpfl. Gewinn ergibt? Grundsätzlich werde ich die Kapitalerträge in der ESt-Erklärung angeben, da der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
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