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Gesonderter Steuertarif,Zeitpunkt,Beteiligungshöhe

A ist zu 65 % und B zu 35 % an der AB GmbH beteiligt. Die Anteile befinden sich im PV. Von dem Gewinnvortrag von 11 Mio. € werden im September 2018 10 Mio. € entsprechend den Beteiligungsquoten ausgeschüttet. Beide gewähren die jeweilige Nettodividende als Darlehen an die AB GmbH; unterstellt fremdübliche Konditionen mit 20 Jahre Laufzeit, übliche Verzinsung, monatliche Rückzahlung ab Beginn, Sondertilgungsmöglichkeiten jederzeit bei beidseitigem Einverständnis. Alle Anteile an der AB GmbH (auch die des B) wurden am 31.12.2018 um 23:59 Uhr auf die volljährigen Kinder des A dergestalt übertragen, dass anschließend Sohn S 65 % und Tochter T 35 % halten. Im Jahr 2018 wurden die Zinseinnahmen von A und B aus obigen Darlehen dem persönlichen Steuersatz unterworfen (§ 32d II 1b EStG), da Anteilsbesitz je über 10 %. Im Jahr 2019 sind beide aber nicht mehr an der AB GmbH beteiligt. Da S und T je Mitte 30 sind, beide verheiratet und sowohl privat als auch beruflich kein Beherrschungs- bzw Abhängigkeitsverhältnis zu A besteht, möchte ich bei der Fragestellung die Problematik nahestehender Personen einmal ausklammern, zumal die AB GmbH im Augenblick der Darlehenshingabe höchst solvent war und ohne Probleme von dritter Seite Darlehen erhalten hätte. Meine Fragestellung lautet wie folgt: Laut Kommentar Littmann/Bitz/Pust, § 32d Rn. 201, ist für den Zeitpunkt der Messung der Beteiligungshöhe der Zufluss der Zinserträge maßgebend. Es wurde vom Gesetzgeber keine strenge Stichtagsbezogenheit wie bei anderen Regelungen angeordnet. Somit dürfte es m.E. für die Veranlagungen 2019 ff. unschädlich sein, dass der Darlehensvertrag noch zu einer Zeit abgeschlossen wurde, zu der sowohl A als auch B über 10 % der Anteile besaßen. Die Zinsen können somit 2019 ff. mit 25 % ESt versteuert werden. 1) Sehen Sie dies genauso? 2) Wenn die Zinsen nicht eindeutig zu 25 % versteuert werden können, wäre es hilfreich, wenn der restliche Darlehensbetrag sondergetilgt und anschließend wieder einbezahlt werden würde und die Parteien nach dem 31.12.2018 23:59 Uhr einen neuen Darlehensvertrag abschließen würden (ggf. zu den gleichen fremdüblichen Konditionen)?
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