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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Werbungskostenabzug

Sachverhalt: A verschenkt Anteile an einer GmbH an B unter einem Vorbehaltsnießbrauch. Dabei bedarf es der steuerrechtlichen Klärung, wem die Anteile wirtschaftlich zuzurechnen sind. Wenn dem Nießbraucher A die Einkünfte wirtschaftlich zugerechnet werden, weil er die notwendigen Mitwirkungsrechte besitzt, hat er Einkünfte aus Kapitalvermögen. B hingegen sind keine Einkünfte zuzurechnen. Für den Fall, dass sich A nicht die notwendigen Mitwirkungsrechte vorbehält und somit auch nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist, erzielt B Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zivilrechtlich muss jedoch B die Einkünfte an den Nießbraucher A weiterleiten. Frage: Wie ist dieser Sachverhalt der Weiterleitung der Einkünfte steuerlich zu bewerten? Welche Einkünfte erzielt A? Kann B seine Einkünfte um die weitergeleiteten Gelder vermindern?
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