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§ 32d Abs. 2 EStG,nahe Angehörige,finanzielle Abhängigkeit

EF (Ehefrau) gewährt dem EM (Ehemann) ein Darlehen für dessen selbständige Tätigkeit (Freiberufler). Bei EM sind die Zinsen BA; wie werden die Zinsen bei EF besteuert? Mit dem individuellen Steuersatz, vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 1a) EStG? Oder besteht die Möglichkeit, sich auf den Gleichheitsgrundsatz nach GG zu berufen? Gibt es hierzu weitere Rechtsauffassungen?
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