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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Kapitalertragsteuer

Es geht in diesem Sachverhalt um zwei Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese zahlen sich jährlich aufgrund eines Gewinnauschüttungsbeschlusses Gewinne aus der GmbH aus. Diese werden bei der GmbH dem Kapitalertragssteuerabzug unterworfen. Da die GmbH-Anteile sich in einem Besitzunternehmen der beiden Gesellschafter befinden, werden die Gewinnanteile (Teileinkünfteverfahren) und die gezahlte Kapitalertragsteuer dort einheitlich und gesondert festgestellt. In den privaten Steuererklärungen werden die Beträge dann aufgrund der gesonderten Feststellung entsprechend übernommen. Nun ist uns leider ein Fehler unterlaufen. In der einheitlichen und gesonderten Feststellung wurden die Gewinnanteile entsprechend als Einkünfte erklärt, die gezahlte Kapitalertragssteuer wurde jedoch nicht angesetzt. In dem Steuerbescheid der GbR fehlen somit die gezahlten Kapitalertragsteuern. Der Bescheid der GbR ist mittlerweile rechtskräftig, die Einkommensteuerbescheide der beiden Gesellschafter jedoch noch nicht. Mein Fragen wären jetzt: Da es sich um Steuerabzugsbeträge handelt, kann der Bescheid zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung nach § 173 AO geändert werden, analog der Verfügung der OFD München vom 20.11.2002, S 0351 – 31 St 312? Oder könnte man die Kapitalertragsteuer direkt in den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter geltend machen? Die Steuerbescheinigungen sind auf die beiden Gesellschafter ausgestellt.
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