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Bezugsrecht,Kapitalerhöhung

Ein Mandant plant die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine GmbH. Dieser soll ihm aber nicht die Anteile abkaufen, sondern die Gesellschaft soll eine Stammkapitalerhöhung erfahren. Der Mandant (bisher 100 % Anteile) will nach Eröhung noch 50 % besitzen, und die weiteren 50 % sollen dafür an den neuen Gesellschafter gehen. Entsteht hierdurch immer ein steuerpflichtiger Verkauf der Anwartschaft? Der bisherige Besitzer soll bzw. will kein Geld erhalten.
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