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Mitunternehmeranteil,Aufgabe der Mitunternehmerstellung,Anteilsveräußerung

Steuerberater S 59 Jahre hat seinen hälftigen Anteil an der StBPartnerschaftsgesellschaft mbB an den anderen hälftig beteiligen Partner D veräußert. Im Ausscheidensvertrag ist geregelt , daß S noch 4 Jahre Zugang zum Netzwerk des D hat und ihm unterstützend zur Seite steht und dafür freiberuflich gegenüber D abrechnet. Daneben darf S eigene bisherige höchstpersönliche Mandate direkt mit diesen abrechnen. Ziel: S möchte den "halben" Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn beanspruchen. Alle Fragen betreffen die Sicherstellung des halben Steuersatzes. Fragen: 1. Gibt es für die Zuarbeitung an D ein Limit der betragsmäßigen Höhe oder des Umfangs ? Meines Wissens nein, da S nur auf Weisung von D tätig wird. 2. Auf eigene Rechnung gegenüber bisherigen Mandaten gibt es meines Wissens ein 10% Limit auf die bisherigen Umsätze in den letzten 3 Jahren vor Verkauf. Wie ist das Limit auszulegen: 10% von 50% oder 100% der bisherigen Kanzleiumsätze oder nur die Umsätze die bisher dem Ausscheidenden direkt zugerechnet wurden. Welche Fallstricke sind hier zu beachten 3. Sind die Annahme neuer Mandate grundsätzlich schädlich? Beispiele Kinder mit Erbschaftsteuer nach Tod des bisherigen Mandanten, Freunde/Bekannte von bisherigen Mandanten 4. Werden bei der 10% Grenze nur die Abrechnungen nach Frage 2. einbezogen oder auch die Abrechnungen nach Frage 1 (also gegenüber D)? 5. Gibt es sonst noch was zu beachten was bislang noch nicht angesprochen wurde.
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