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Künstler,Photovoltaikanlage,Einzelunternehmen,§ 18 EStG

Unser Mandant (Künstler) erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Grafiker. Im Jahr 2021 hat er eine Photovoltaikanlage für netto 14.600 € gekauft, diese hat eine Leistung von etwas unter 10 kW. Kann diese angeschaffte Photovoltaikanlage in dem Betrieb aus selbständiger Tätigkeit als Grafiker gebucht werden, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen (Infektion wäre sehr schlimm)? Wenn für die Photovoltaikanlage eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb erstellt wird, kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG im Jahr 2021 berücksichtigt werden? Kann auf die einkommensteuerliche Besteuerung ab 2023 als „Altanlage“ (im Jahr 2021 Sonder-AfA nach § 7g EStG) aufgrund der Gesetzesänderung verzichtet werden?
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