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§ 16 EStG,Veräußerungsergebnis,Ergänzungsbilanz

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Fragen zu folgendem Fall: Bei der Partnergesellschaft mbB werden die Anteile vor Verkauf wie folgt gehalten: A: 35% B: 35% C :15% D: 15% Verkäufe wie werden wie folgt vorgenommen: A verkauft 10% an den neu eintretenden E, VK (Verkaufspreis) 78.000€ B verkauft 15% an E, VK 145.000 € B verkauft an C und D je 10%, VK je 100.000 € Nach Verkauf bzw. Kauf ergibt sich folgendes Bild: A: 25% B: 0% C: 25% D: 25% E: 25% Die Verkäufe/Käufe werden in einem Notarvertrag verhandelt und übertragen. Der Verkauf an den neuen Partner sowie an die verbleibenden erfolgt zum 31.03. was zur Folge hat, dass eine Zwischenbilanz erstellt werden muss. Der Jahresüberschuss (Ermittlung ausschließlich nach § 4 Abs. 1 EStG) bzw. zu verteilende Gewinn stellt sich zum 31.03. folgendermaßen dar: (vereinfachte Darstellung) A B C D 35% 35% 15% 15% Jahresergebnis 900.000 € 315.000 315.000 135.000 135.000 Das Jahresergebnis zum 31.12. (01.01.-31.12) weist einen Jahresüberschuss von 500.000 € aus. Somit müsste nach unserer Ansicht die Verteilung folgendermaßen vorgenommen werden: Jahresergebnis 31.03 900.000 (bereits verteilt) Jahresergebnis 31.12. 500.000 Noch zu verteilen -400.000 Gewinnverteilung A B C D E 25% 0% 25% 25% 25% -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 Gesamt zum 31.12. 215.000 315.000 35.000 35.000 -100.000 bzw. für B 31.03. Frage 1: Ist die Ermittlung der Gewinn-bzw. Verlustzuteilung wie oben aufgeführt korrekt? Berechnung des Veräußerungsgewinn des B Kapitalkonto z. 31.03. vor Gewinnverteilung -150.000 € Gewinn z. 31.03. 315.000 € Kapitalkonto =Buchwert 165.000 € Die Partner haben im Kaufvertrag vereinbart, dass die Käufer (C,D,E) sowie der Verkäufer (A) ein zum 31.03. bestehendes in der Zwischenbilanz ausgewiesenes Guthaben auf dem Kapitalkonto des B auf dessen Privatkonto zu überweisen. Frage 2: Ist die Berechnung des Veräußerungsgewinn gem. § 16 EStG so korrekt? Es handelt sich um einen Verkauf über dem Buchwert Berechnung Veräußerungsgewinns Veräußerungserlös 345.000 € Ausgleich Guthaben Kapitalkonto 165.000 € Abzgl. Veräußerungskosten 0,00 € -Buchwert des Betriebsvermögen -165.000 € = Veräußerungsgewinn 345.000 € Darstellung in der Ergänzungsbilanz Betrachtung Käufer E Käufer E des Anteils von B Buchwert des B 165.000 € = 100% = 35% der Gesamthand 35 = 100% Verkauf B 15 = 42,86 % Kauf E 10 = 28,57 % Kauf D 10 = 28,57% Kauf C AK Kauf E = 42,86 % von 165.000 € = 70.719 € Buchwert/Kapitalkonto Kaufpreis 145.000 € Zzgl. Auslg. Kapitalkonto 70.719 € AK Gesamt 215.719 € Abzüglich des Buchwertes in Gesamthand 70.719 € Ausweis in Ergänzungsbilanz 145.000 € Frage 3: Sind in der Ergänzungsbilanz demnach eine Wertkorrektur für die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögen in Höhe von 145.000 € des E vorzunehmen? Die einzelnen Wirtschaftsgüter erhalten keine stillen Reserven, ist es korrekt die Wertkorrektur als Firmenwert darzustellen und entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren abzuschreiben? Vielen Dank! Gabriele Schilgen
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