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Tagesmutter,Zuschüsse KV,RV - Sonderausgaben,§ 10 EStG

Meine Mandantin ist selbstständig als Tagesmutter tätig und erzielt Einkünfte gem. § 18 EStG. Zu ihren geleisteten Kranken- und Rentenversicherungsbeträgen erhält sie von der Stadt einen Zuschuss in hälftiger Höhe. Frage: Sind das steuerpflichtige Betriebseinnahmen? Mindern die Zuschüsse den Sonderausgabenabzug? Die Mandantin führt hier den § 3 Nr. 9 EStG an.
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