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pauschale Betriebsausgaben,Mitwirkungspflicht

Mein Mandant ist hauptberuflich angestellter Arzt und erzielt nebenberuflich durch die Übernahme von KV-Diensten und wenigen Privatpatienten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Mangels weiterer Nachweise wurden im Rahmen der EÜR für die freiberufliche Tätigkeit 20 % der Einnahmen als pauschale Betriebsausgaben angesetzt. Das Finanzamt will diese nun nicht anerkennen, da nur einige wenige Berufsgruppen zum Abzug pauschaler Betriebsausgaben gesetzlich befugt sind. Ich bitte hierzu um Stellungnahme Ihrerseits. Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
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