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Künstler,künstliche Intelligenz,Informatik

Ich würde gerne wissen, ob folgender Fall als Katalogberuf in die freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist oder ob doch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Sachverhalt: „Als KI-Künstler (künstliche Intelligenz) nutze ich KI als Werkzeug oder Medium für die kreative Gestaltung und Erzeugung von Kunstwerken. Wir verwenden Algorithmen, maschinelles Lernen und andere Techniken der Künstlichen Intelligenz, um neue Formen der Kunst zu schaffen. Wir arbeiten oft mit den Möglichkeiten und Grenzen der KI-Technologie und erkunden Fragen der Kreativität und der Mensch-Maschine-Interaktion in der Kunst, um mittels neuester Technologie atemberaubende Kunstwerke in Form von Bildern, Videos oder beispielsweise Animationen zu schaffen. Durch das Bachelorstudium habe ich umfangreiche Qualifikationen in den sich überschneidenden Bereichen der Gestaltung und Informatik gelernt, die es mir ermöglichen, diese Fähigkeiten als Freiberufler im Bereich der KI-Kunst erfolgreich einzusetzen. Zusätzlich wurde die Materie des ‚Machine Learning‘ während meines Masters in der Wirtschaftsinformatik vertieft.“ Dies ist die Anfrage eines Mandanten. Grundsätzlich würde ich dies als freiberuflich einstufen und warte auf Ihre Einschätzung.
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