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Arbeitszimmer,Notwendiges Betriebsvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant, der seine Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr ganztägig in betrieblich angemieteten Räumen betreibt, wickelt seine noch laufenden Fälle nun in einem Arbeitszimmer in seiner privaten Wohnung ab. Die Größe der Wohnung beträgt 180 qm, davon werden 20 qm als Büro genutzt. (= 11,12 %) Dieser Wert würde für eine zwingende Aktivierung in seinem Anlagevermögen unter den geforderten 20 % liegen, jedoch wird der Verkehrswert der gesamten Einheit mit ca. 700.000,- € geschätzt. Unsere Frage bezieht sich auf die Höhe des Gebäude-Einlagewertes: Der Grund- und Bodenanteil ist mit 143 qm à 480,- € von den 700.000,- € Verkehrswert zu kürzen. Danach bleibt für den Gebäudeteil ein Wert von 631.360,- € übrig. Davon 11,12 % wären 70.207,24 €. Welchen Wert müssen wir aktivieren, wenn das BJ. des Gebäudes mit 1890 angegeben wird? Müssen wir ab Einlage eine RND schätzen oder beträgt der Einlagewert 1,- €? Über eine baldige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen i.A. Monika Fischer
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