Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 16 Abs. 3 EStG,BMF v. 19.12.2018

Eine Arztpraxis in der Rechtsform einer BAG (GbR) mit 3 Gesellschaftern will sich auseinandersetzen. Alle 3 Ärzte wollen ihre ärztliche Tätigkeit fortsetzen. Laut Entwurf des Auseinandersetzungsvertrags soll die bisherige BAG mit „allen Aktiva und Passiva“ von Arzt 1 in Einzelpraxis fortgeführt werden. Arzt 1 übernimmt hierfür alle Mitarbeiter, den Mietvertrag für das Gebäude (das Gebäude liegt in seinem Sonderbetriebsvermögen) sowie das materielle Vermögen. Arzt 2 und 3 erhalten für das materielle Vermögen ein Abfindungsguthaben ausgezahlt. Hinsichtlich des immateriellen Vermögens sieht der Auseinandersetzungsvertrag wörtlich eine „Realteilung“ vor. Die beiden ausscheidenden Ärzte 2 und 3 können die Patienten daten kopieren und eine Kopie mitnehmen. Da es weder eine Konkurrenzschutzklausel noch eine Beschränkung hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit gibt ist dies rechtlich möglich. Arzt 2 und 3 wollen sich im Anschluss mit Ihrem immateriellen Vermögen „Goodwill“ (Patientenstamm) in einer neu zu gründenden BAG zusammen niederlassen. Ggf. unter Aufnahme eines weiteren Gesellschafters. Es stellt sich die Frage, ob dieses Ziel unter Buchwertfortführung erreicht werden kann. Liegt eine Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG vor? Wenn keine Realteilung vorliegt, gibt es eine Möglichkeit z.B. nach § 6 Abs. 5 EStG eine Buchwertfortführung zu erreichen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen