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Einkünfte einer Schönheitschirurgin,Keine Abfärbung i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Frau L will sich als Schönheitschirurgin selbständig machen. Ein Teil Ihrer Patienten wird vermutlich ohne ärztliche Verordnung behandelt bzw. operiert werden. Könnte hier die Abfärbetheorie (gewerbliche Einkünfte statt Einkünfte aus selbst. Tätigkeit) zur Anwendung kommen? Wenn ja, bei welchem Prozentsatz? Würde sich bzw. was würde sich ändern, wenn Frau L Fachärztin für plastische Chirurgie ist?
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