Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitszimmer,Durchgangszimmer,Bade- und Wohnzimmer,ausschließliche betriebliche Nutzung

Mein Mandant ist Designer und erzielt ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er besitzt in seiner angemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer. Externe Büroräume werden keine angemietet. Die Tätigkeit wird ausschließlich im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt. Hier werden auch Kunden empfangen. Bei dem Arbeitszimmer handelt es sich um ein Durchgangszimmer. Hieraus kann der Flur in Richtung Badezimmer und Schlafzimmer erreicht werden wie auch die Küche und das Wohnzimmer. Mein Mandant möchte das Arbeitszimmer zu 100 % steuerlich geltend machen. Das Badezimmer, in dem sich die einzige Toilette befindet, möchte er zu 50 % geltend machen, da dieses auch von Kunden genutzt werden kann. Ferner werden im Wohnzimmer Kunden empfangen, welches er ebenfalls mit 50 % des Mietaufwands berücksichtigen möchte. Können die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers zu 100 % wie auch der Nebenräume zu 50 % steuerlich als Betriebsausgaben angesetzt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen