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Grundstück,Nießbrauch,Zwangsentnahme

Der Arzt E der alleiniger Eigentümer ist, betreibt in einem Zweifamilienhaus seine Praxis. Das Erdgeschoss ist im Betriebsvermögen, der erste Stock wird selbst bewohnt und ist Privatvermögen. Er möchte das gesamte Haus jetzt auf seine Tochter unter dem Vorbehalt des Nießbrauches übertragen. Die Praxis soll beendet werden, dies zieht sich derzeit noch hin. Es wird damit gerechnet dass die Beendigung der Praxis, also Verkauf an einen Nachfolger erst im Dezember 2024 möglich ist. Frage: Wird durch die Übertragung des gesamten Hauses unter dem Nießbrauchvorbehalt jetzt zwingend die Praxis aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt und wenn ja, muß dies zum derzeitigen Zeitpunkt sein, oder kann dies auf die Aufgabe Ende 2024 verschoben werden?
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